Ratgeber für Eltern in NRW
Schulbegleitung beantragen: Der erste Schritt muss nicht perfekt sein
Wenn Sie Schulbegleitung beantragen möchten, weil Ihr Kind den Schulalltag ohne Unterstützung kaum bewältigt, stehen Sie als Eltern schnell vor vielen Fragen: Welches Amt ist zuständig? Welche Unterlagen brauche ich? Muss die Schule zustimmen? Und wie formuliere ich den Antrag so, dass der Bedarf meines Kindes wirklich verstanden wird?
Dieser Ratgeber nimmt Sie Schritt für Schritt an die Hand. Sie erfahren, wie Sie Schulbegleitung beantragen, welche Stelle in Nordrhein-Westfalen zuständig sein kann, welche Unterlagen wichtig sind und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Sie müssen nicht alles perfekt wissen, um den ersten Schritt zu gehen. Wichtig ist, dass der Unterstützungsbedarf Ihres Kindes sichtbar und nachvollziehbar beschrieben wird.
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Wenn Eltern Schulbegleitung beantragen, geht es um individuelle Hilfe für Kinder, die ohne Unterstützung nicht gleichberechtigt am Schulalltag teilnehmen können. In NRW wird diese Unterstützung je nach Situation beim Jugendamt, beim Sozialamt oder über die Eingliederungshilfe beantragt.
Bei seelischen Beeinträchtigungen wie ADHS, Autismus, Angststörungen oder starken emotionalen Belastungen ist häufig das Jugendamt zuständig. Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen geht es meist um Leistungen der Eingliederungshilfe.
Wichtig für Eltern: Sie müssen nicht warten, bis alle Unterlagen perfekt sind. Ein Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Fehlende Nachweise können später ergänzt werden.
- ✓Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden.
- ✓Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf im Schulalltag.
- ✓Schule, ärztliche Unterlagen und Ihre Elternbeschreibung sind besonders wichtig.
- ✓Bei Ablehnung können Eltern Widerspruch einlegen.
- ✓Eine Schulbegleitung ersetzt keine Lehrkraft, sondern ermöglicht Teilhabe am Schulalltag.
Sie gilt für Kinder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt oder Sozialamt gestellt.
Ratgeber NRW
Schulbegleitung beantragen: 3 einfache Schritte zum Start
Sie müssen nicht sofort alles vollständig haben. Wichtig ist, dass Sie den Prozess beginnen und den Bedarf Ihres Kindes konkret beschreiben.
1. Antrag früh stellen
2. Bedarf konkret beschreiben
3. Unterlagen nachreichen
Der erste Antrag muss nicht perfekt sein. Er muss klar machen, dass Ihr Kind im Schulalltag individuelle Unterstützung benötigt.
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Viele Eltern wissen nicht, wie sie den ersten Satz schreiben sollen. Genau dafür sind diese Vorlagen gedacht. Sie helfen Ihnen, den Antrag klar zu strukturieren, wichtige Unterlagen zu sammeln und den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes verständlicher zu beschreiben.
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Die Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung, geben Ihnen aber eine klare Struktur für den nächsten Schritt.
Zuständigkeit in NRW
Welches Amt ist in NRW zuständig?
Eine der häufigsten Fragen von Eltern lautet: Muss ich zum Jugendamt, zum Sozialamt oder zu einem Eingliederungshilfeträger? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Beeinträchtigung im Vordergrund steht. Schulbegleitung wird im Rahmen der Integrationshilfe oder Eingliederungshilfe finanziert.
Jugendamt
Das Jugendamt ist häufig zuständig, wenn es um eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung geht.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- ADHS
- Autismus-Spektrum
- Angststörungen
- Depressionen
- starke emotionale Belastungen
- erhebliche soziale oder schulische Teilhabeschwierigkeiten
Rechtsgrundlage: häufig § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe / Sozialamt / LVR / LWL
Bei körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen geht es häufig um Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX. In NRW spielen dabei je nach Wohnort und Fallkonstellation der LVR im Rheinland oder der LWL in Westfalen-Lippe eine wichtige Rolle.
Typische Situationen:
- körperliche Behinderung
- geistige Behinderung
- Seh- oder Hörbeeinträchtigung
- Mobilitätsbedarf
- pflegerischer Unterstützungsbedarf im Schulalltag
Rechtsgrundlage: häufig SGB IX / Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich davon nicht aufhalten lassen. Stellen Sie den Antrag schriftlich und bitten Sie um Prüfung der Zuständigkeit. Warten Sie nicht wochenlang, nur weil unklar ist, welche Stelle genau zuständig ist.
Grundlagen
Was bedeutet Schulbegleitung im Antrag?
Schulbegleitung bedeutet: Ihr Kind erhält im Schulalltag individuelle Unterstützung, damit es am Unterricht, an Pausen, Übergängen und sozialen Situationen teilnehmen kann.
Wichtig für den Antrag: Es geht nicht darum, ob Ihr Kind „schwierig genug“ ist. Es geht darum, welche Barrieren im Schulalltag entstehen und welche Unterstützung nötig ist, damit Teilhabe möglich wird.
Eine Schulbegleitung kann zum Beispiel helfen bei Struktur, Orientierung, Kommunikation, Reizüberflutung, Pausen, Wegen im Schulgebäude oder pflegerischen Anforderungen.
Anspruchsberechtigung
Wer kann Anspruch auf Schulbegleitung haben?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn ein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.
Viele Eltern denken zuerst: „Ist mein Kind schwer genug betroffen?“ Die bessere Frage lautet: „Was kann mein Kind im Schulalltag ohne Unterstützung nicht zuverlässig bewältigen?“ Denn wenn Sie Schulbegleitung beantragen, zählt vor allem die Teilhabe am Schulalltag.
Bei ADHS
Ihr Kind verliert schnell den Überblick, kann Arbeitsaufträge nicht halten, gerät in Konflikte oder braucht Hilfe, um im Unterricht handlungsfähig zu bleiben.
Bei Autismus
Ihr Kind ist durch Veränderungen, Lautstärke, soziale Situationen oder unklare Abläufe stark belastet und braucht Struktur, Orientierung oder Schutz vor Überforderung.
Bei Angst, Depression oder emotionaler Belastung
Ihr Kind schafft den Schulbesuch nur eingeschränkt, zieht sich zurück, bricht Situationen ab oder erlebt den Schulalltag als kaum bewältigbar.
Bei körperlicher Behinderung
Ihr Kind braucht Unterstützung bei Wegen, Mobilität, Toilettengängen, Material, Pflege oder bestimmten Tätigkeiten im Unterricht.
Bei geistiger Behinderung
Ihr Kind benötigt Hilfe, um Aufgaben, Abläufe und soziale Situationen im Schulalltag besser bewältigen zu können.
Schritt für Schritt
Schulbegleitung beantragen in NRW – Schritt für Schritt
Beobachten, wo Ihr Kind Unterstützung braucht
Beginnen Sie nicht mit Formularen. Beginnen Sie mit dem Alltag Ihres Kindes. Notieren Sie konkrete Situationen:
- Wann kommt Ihr Kind nicht weiter?
- Wo entstehen Konflikte?
- Welche Situationen führen zu Überforderung?
- Was passiert in Pausen, Übergängen oder Gruppenarbeiten?
- Welche Unterstützung hilft bereits?
- Was schafft Ihr Kind ohne Hilfe nicht zuverlässig?
Gespräch mit der Schule suchen
Die Schule ist für den Antrag sehr wichtig. Sprechen Sie frühzeitig mit der Klassenleitung, der Schulleitung, Sonderpädagogik oder Schulsozialarbeit. Bitten Sie um konkrete Beobachtungen:
- In welchen Situationen braucht das Kind Unterstützung?
- Was wurde bereits versucht?
- Warum reichen schulische Maßnahmen allein nicht aus?
- In welchem Umfang wird Unterstützung benötigt?
Ärztliche oder therapeutische Unterlagen sammeln
Je nach Situation können fachliche Unterlagen wichtig sein. Das können sein:
- Bericht vom Kinderarzt
- kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme
- therapeutische Einschätzung / Diagnostikbericht
- Pflege- oder Schwerbehindertennachweis
- vorhandene Förderunterlagen
Nicht jede Familie hat sofort alle Unterlagen. Sie können im Antrag schreiben, dass weitere Nachweise nachgereicht werden.
Antrag schriftlich stellen
Stellen Sie den Antrag schriftlich beim zuständigen Träger – Jugendamt, Sozialamt, LVR, LWL oder Eingliederungshilfeträger Ihrer Region. Bitten Sie immer um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Nicht nur:
„Ich beantrage eine Schulbegleitung.“
Besser:
„Ich beantrage eine Schulbegleitung, weil mein Kind ohne individuelle Unterstützung den Schulalltag in mehreren Situationen nicht zuverlässig bewältigen kann.“
Unterlagen nachreichen und Bedarf klären
Nach Antragseingang prüft die Behörde den Bedarf. Dabei können Gespräche mit Ihnen, der Schule, Ärztinnen, Therapeuten oder anderen Beteiligten stattfinden. Es geht nicht nur um Diagnosen, sondern um konkrete Situationen: Was gelingt? Was gelingt nicht? Welche Unterstützung ist im Schulalltag notwendig?
Bescheid prüfen
Wenn die Behörde entscheidet, erhalten Sie einen Bescheid. Prüfen Sie genau:
- Wurde Schulbegleitung bewilligt?
- Für welchen Zeitraum und wie viele Stunden?
- Für welche Situationen? Gibt es Einschränkungen?
- Ab wann gilt die Bewilligung?
- Welche Rechtsbehelfsfrist steht im Bescheid?
Träger auswählen und Start vorbereiten
Nach einer Bewilligung geht es darum, eine passende Schulbegleitung zu finden. Wichtig ist nicht nur, dass jemand verfügbar ist:
- Passt die Person zum Bedarf Ihres Kindes?
- Gibt es Erfahrung mit ähnlichen Situationen?
- Wird die Schule gut eingebunden?
- Wird regelmäßig reflektiert, ob die Unterstützung wirkt?
Unterlagen
Schulbegleitung beantragen: Welche Unterlagen brauchen Eltern?
Es gibt nicht in jeder Stadt dieselbe Liste. Trotzdem werden bestimmte Unterlagen besonders häufig benötigt.
✅ Elternantrag
Schriftlich gestellt, mit Name und Geburtsdatum des Kindes, Schule und Klasse, gewünschtem Beginn, Beschreibung des Unterstützungsbedarfs und Bitte um Eingangsbestätigung.
✅ Stellungnahme der Schule
Konkrete Beobachtungen aus Unterricht, Pausen, Übergängen und sozialen Situationen. Besonders wertvoll: Warum reichen schulische Maßnahmen allein nicht aus?
✅ Ärztliche oder therapeutische Unterlagen
Diagnoseberichte, kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahmen, therapeutische Einschätzungen oder medizinische Unterlagen.
✅ Eigene Elternbeschreibung
Was passiert vor der Schule? Wie kommt Ihr Kind nach Hause? Welche Situationen belasten besonders? Was wurde bereits versucht?
✅ Förderunterlagen
Falls vorhanden: Förderplan, AO-SF-Unterlagen, Nachteilsausgleich, Schulberichte, Berichte aus Frühförderung oder Therapie.
✅ Schulbescheinigung oder Stundenplan
Zeigt, wo und in welchem Umfang Unterstützung im Schulalltag gebraucht wird.
Der wichtigste Punkt
Schulbegleitung beantragen: Die Begründung entscheidet
Viele Eltern schreiben im Antrag zuerst die Diagnose ihres Kindes auf. Das ist verständlich. Aber für die Prüfung reicht eine Diagnose allein oft nicht aus.
Entscheidend ist die Frage:
Was kann Ihr Kind im Schulalltag ohne individuelle Unterstützung nicht zuverlässig bewältigen?
Beschreiben Sie deshalb konkrete Situationen:
- Was passiert im Unterricht?
- Was passiert in Pausen?
- Was passiert bei Übergängen?
- Was passiert bei Gruppenarbeit?
- Was passiert bei Überforderung?
- Was wurde bereits versucht?
- Warum reicht das bisher nicht aus?
Je konkreter Sie den Alltag beschreiben, desto besser kann die Behörde verstehen, warum Schulbegleitung notwendig sein kann.
Formulierungshilfe
So beschreiben Sie den Unterstützungsbedarf richtig
Viele Anträge bleiben zu allgemein. Das Problem: Eine Behörde muss erkennen können, warum eine individuelle Unterstützung im Schulalltag notwendig ist.
Zu allgemein
Mein Kind hat ADHS und braucht eine Schulbegleitung.
Besser
Mein Kind hat große Schwierigkeiten, Arbeitsaufträge selbstständig aufzunehmen, Materialien zu organisieren und nach Unterbrechungen wieder in die Aufgabe zurückzufinden. Ohne Unterstützung verlässt es häufig die Arbeitssituation, gerät in Konflikte oder kann dem Unterricht nicht weiter folgen.
Zu allgemein
Mein Kind kommt in der Schule nicht klar.
Besser
Besonders in Pausen, Raumwechseln und offenen Unterrichtssituationen kommt es zu Überforderung. Mein Kind zieht sich zurück, weint, verweigert die Teilnahme oder verlässt die Situation. Eine erwachsene Bezugsperson hilft, Übergänge zu strukturieren und Eskalationen zu vermeiden.
Zu allgemein
Die Schule sagt, wir brauchen Hilfe.
Besser
Die Schule beschreibt, dass trotz pädagogischer Maßnahmen regelmäßig Situationen entstehen, in denen mein Kind ohne individuelle Unterstützung nicht am Unterricht teilnehmen kann. Die bisherigen Maßnahmen reichen nach Einschätzung der Schule nicht aus.
Häufige Fehler
Häufige Fehler beim Antrag auf Schulbegleitung
⏳ Zu lange warten
📋 Nur die Diagnose nennen
🏫 Schule zu spät einbinden
📝 Den Bedarf zu vorsichtig formulieren
📬 Bescheid nicht genau prüfen
Verfahrensablauf
Wie läuft das Verfahren typischerweise ab?
Jeder Fall ist anders. Trotzdem folgt der Antrag oft einem ähnlichen Ablauf.
Antrag stellen
Sie stellen den Antrag schriftlich oder zunächst formlos.
Eingangsbestätigung erhalten
Die Behörde bestätigt den Eingang oder fordert Unterlagen nach.
Unterlagen sammeln
Schule, Ärztinnen, Therapeuten oder andere Stellen liefern Stellungnahmen.
Bedarfsermittlung
Die Behörde prüft, welche Unterstützung Ihr Kind im Schulalltag braucht.
Bescheid erhalten
Sie bekommen eine schriftliche Entscheidung.
Start vorbereiten
Nach Bewilligung wird ein geeigneter Träger oder eine passende Schulbegleitung organisiert.
Die Dauer kann je nach Region, Amt, Unterlagenlage und Dringlichkeit unterschiedlich sein. Wenn der Schulstart naht oder der Schulbesuch akut gefährdet ist, sollten Sie das im Antrag deutlich schreiben.
Unsicher, wo Sie anfangen sollen?
Dann müssen Sie nicht allein weitersuchen. In einer kostenlosen Ersteinschätzung schauen wir gemeinsam auf die Situation Ihres Kindes: Was passiert im Schulalltag? Welche Unterstützung könnte sinnvoll sein? Und welcher nächste Schritt passt jetzt?
Bei Ablehnung
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass der Weg zu Ende ist. Lesen Sie den Bescheid genau. Dort steht, warum abgelehnt wurde und welche Frist für einen Widerspruch gilt.
Typische Gründe für eine Ablehnung können sein:
- Der Bedarf wurde nicht ausreichend nachgewiesen.
- Unterlagen fehlen.
- Die Behörde sieht die Schule in der Verantwortung.
- Der Stundenumfang wird anders eingeschätzt.
- Die Zuständigkeit ist unklar.
Wichtig ist: Reagieren Sie nicht nur emotional, sondern strukturiert.
Ihre nächsten Schritte
- Bescheid vollständig lesen.
- Frist im Kalender notieren.
- Begründung der Ablehnung markieren.
- Schule um ergänzende Stellungnahme bitten.
- Ärztliche oder therapeutische Unterlagen ergänzen.
- Widerspruch fristwahrend einlegen.
Wenn die Frist kurz ist, kann ein Widerspruch zunächst knapp und fristwahrend eingelegt werden. Die ausführliche Begründung kann häufig nachgereicht werden.
Musterformulierung
Musterformulierung für einen Widerspruch
Diese Formulierung kann Eltern helfen, eine Frist zunächst zu sichern. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] zum Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.
Die Ablehnung / der bewilligte Umfang wird dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf meines Kindes aus meiner Sicht nicht gerecht.
Ohne eine bedarfsgerechte Schulbegleitung ist die gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht und am Schulalltag weiterhin erheblich erschwert.
Eine ausführliche Begründung sowie ergänzende Unterlagen reiche ich nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Lassen Sie sich bei Unsicherheit beraten, besonders wenn Fristen laufen oder die Situation Ihres Kindes akut belastend ist.
Sie müssen diesen Weg nicht allein schaffen
Viele Eltern kommen an diesen Punkt nach Monaten voller Gespräche, Sorgen und Recherchen.
Man möchte nichts falsch machen. Man möchte dem eigenen Kind helfen. Gleichzeitig wirken Begriffe wie Eingliederungshilfe, Teilhabe, Zuständigkeit oder Bedarfsermittlung schnell überwältigend.
Deshalb ist es wichtig, den Antrag nicht als Prüfung zu sehen. Er ist ein Weg, sichtbar zu machen, was Ihr Kind im Schulalltag braucht.
Sie müssen nicht perfekt formulieren. Sie müssen nicht alles allein wissen. Und Sie müssen sich nicht dafür rechtfertigen, Unterstützung zu suchen. Wenn Ihr Kind im Schulalltag Hilfe braucht, ist es richtig, diesen Schritt zu gehen.
Ich wusste nicht, wo ich anfangen soll. Dass jemand einfach zugehört und mir erklärt hat, was der nächste Schritt ist – das hat mir so viel gegeben.
Wie Juniva Familien beim Weg zur Schulbegleitung begleitet
Juniva unterstützt Familien, die Orientierung suchen und wissen möchten, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Wir hören zuerst zu.
Dann schauen wir gemeinsam:
- Welche Schwierigkeiten zeigt Ihr Kind im Schulalltag?
- Welche Unterstützung könnte sinnvoll sein?
- Welche Unterlagen sind bereits vorhanden?
- Welche Stelle könnte zuständig sein?
- Wie kann der nächste Schritt aussehen?
Wir versprechen keine schnelle Bewilligung. Und wir ersetzen keine Behörde. Aber wir helfen Ihnen, die Situation zu sortieren, den Bedarf klarer zu beschreiben und den Weg zur passenden Schulbegleitung besser zu verstehen.
Wir hören zu und helfen Ihnen, die Situation einzuordnen.
Wir kennen den Antragsprozess und begleiten Sie dabei Schritt für Schritt.
Wir vermitteln eine Schulbegleitung, die wirklich zu Ihrem Kind passt.
Wir bleiben ansprechbar – auch wenn die Begleitung schon läuft.
Wenn Sie möchten, schauen wir gemeinsam, welche Unterstützung für Ihr Kind sinnvoll ist.
Häufige Fragen: Schulbegleitung beantragen in NRW
Kann ich Schulbegleitung beantragen, bevor eine Diagnose vorliegt?
Eine Diagnose kann sehr hilfreich sein, ist aber nicht immer der einzige entscheidende Punkt. Wichtig ist vor allem, dass der Unterstützungsbedarf im Schulalltag nachvollziehbar beschrieben wird. Wenn Unterlagen noch fehlen, können sie häufig nachgereicht werden.
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Wenn die Schulbegleitung bewilligt wird, übernimmt in der Regel der zuständige Leistungsträger die Kosten. Je nach Fall kann das Jugendamt, Sozialamt oder ein Eingliederungshilfeträger zuständig sein. Liegt bereits eine Bewilligung vor, entstehen für Eltern in der Regel keine Kosten. Liegt noch keine vor, begleiten wir Sie beim Antrag.
Kann ich den Antrag formlos stellen?
Ja, ein erster Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Wichtig ist, dass klar erkennbar ist, für welches Kind welche Unterstützung beantragt wird. Für die weitere Bearbeitung werden meist zusätzliche Informationen und Unterlagen benötigt.
Ist bei ADHS das Jugendamt zuständig?
Bei ADHS kann häufig das Jugendamt zuständig sein, wenn eine seelische Beeinträchtigung oder drohende seelische Beeinträchtigung im Sinne des § 35a SGB VIII geprüft wird. Entscheidend ist aber immer der konkrete Einzelfall.
Ist bei Autismus das Jugendamt oder Sozialamt zuständig?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Autismus können je nach Schwerpunkt unterschiedliche Stellen zuständig sein. Deshalb ist es wichtig, den Unterstützungsbedarf konkret zu beschreiben und bei Unsicherheit eine Zuständigkeitsprüfung zu verlangen.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das ist regional unterschiedlich und hängt davon ab, wie vollständig die Unterlagen sind und wie schnell Schule, Ärztinnen oder andere Stellen Stellungnahmen liefern. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag früh zu stellen.
Kann die Schule Schulbegleitung ablehnen?
Die Schule kann eine Einschätzung abgeben und ist im Verfahren wichtig. Über die Finanzierung der Schulbegleitung entscheidet aber nicht allein die Schule, sondern der zuständige Leistungsträger.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann sollten Sie den Bescheid genau prüfen. Häufig ist ein Widerspruch möglich. Wichtig ist, die Frist zu beachten und die Begründung mit konkreten Unterlagen zu stärken.
Können Eltern den Anbieter für Schulbegleitung selbst wählen?
In vielen Fällen können Eltern einen geeigneten Träger vorschlagen oder auswählen. Wichtig ist, dass der Träger zum Bedarf des Kindes passt und mit Schule und Familie gut zusammenarbeitet.
Macht Schulbegleitung mein Kind abhängig?
Eine gute Schulbegleitung soll nicht abhängig machen. Ziel ist, Sicherheit zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und Selbstständigkeit Schritt für Schritt zu fördern.
Kann ich Schulbegleitung schon vor der Einschulung beantragen?
Ja, gerade vor Einschulung oder Schulwechsel kann eine frühe Klärung sinnvoll sein. Hilfreich sind dann Unterlagen aus Kita, Therapie, Frühförderung, ärztlicher Diagnostik oder Schuleingangsgesprächen.
Was mache ich, wenn Jugendamt und Sozialamt sich nicht zuständig fühlen?
Stellen Sie den Antrag schriftlich und bitten Sie um schriftliche Zuständigkeitsprüfung. Lassen Sie sich nicht nur mündlich abweisen. Bei Unsicherheit kann eine Beratung helfen, den nächsten Schritt zu klären.
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